Nr. 81691
Unternehmensnachfolge

Nach­folge­forum Nord­schwarz­wald

Thema

Unter dem Motto “Wie kann ich meine Unternehmens­nachfolge in herausfordernden Zeiten gestalten” riefen die Handwerks­kammer Reutlingen, die Wirtschafts­förderung der Stadt Freudenstadt, der Campus Schwarzwald und die Industrie- und Handels­kammer Nord­schwarz­wald gemeinsam zum dritten Mal dieses Veranstaltungs­format ins Leben. Es fand in Präsenz statt. An diesem Nachmittag wurden wichtige Impulse zur Einleitung und Strukturierung des Nachfolge­prozesses gegeben. Die Inhalte richteten sich an Betriebs­inhaber und deren Nachfolger. Rund 50 Betriebsinhaber zeigten Interesse an dem Format. 

Ansprechpartnerin

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Anja Maisch unter der Tel.-Nr. 07231 201-154 bzw. E-Mail: maisch@pforzheim.ihk.de.

Die nächste Veranstaltung zur Unternehmensnachfolge

findet im Juni und November 2024 in Pforzheim statt. Weitere Formate entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsreihe “Unternehmensnachfolge ländlicher Raum”.
Unterstützt wird die Veranstaltung durch die Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg, dem Ifex, der Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge, sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
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Unternehmensnachfolge

DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2023

Basis für die Erkenntnisse des IHK Nachfolgereports sind die über 24.000 Beratungsgespräche, die Fachberater aus den 79 IHK´en mit ihren insgesamt 200 Geschäftsstellen in 2022 geführt haben. Sie sind häufig die ersten Ansprechpartner der Abgebenden bei dieser existenziellen Herausforderung. Die Mitarbeitende der Kammern agieren neutral und sind dem Gesamtinteresse und der regionalen Wirtschaft verpflichtet. Sie sensibilisieren Senior-Unternehmerinnen und -Unternehmer und zeigen Existenzgründerinnen und -gründern Chancen und Möglichkeiten einer Unternehmensübernahme auf. Insbesondere kleine und mittelgroße Betriebe suchen den Kontakt zur IHK, um Erst-Informationen über den Nachfolgeprozess zu erhalten.
Wesentliche Erkenntnisse sind:
- Krisen, Corona und der Fachkräftemangel haben die Zahl der potentiellen Nachfolgenden sinken lassen.
- Gleichzeitig steigt die Zahl der Abgabewilligen in 2022 auf knapp 7.000 und erreicht damit fast das Vor-Corona Niveau.
- Die Finanzierung bleibt ein wesentlicher Dreh- und Angelpunkt. In über 40% der Fälle treten erhebliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung auf.
- Fast die Hälfte der Abgebende will an Externe verkaufen.
- Die meisten Nachfolgen finden mit 26% im Handel statt.
- Die größte Lücke zwischen Abgebenden und Übernehmenden klafft in dem Branchencluster Hotellerie/Gastgewerbe/Tourismus. Hier kommt auf stehen 6,5 Unterehmen nur ein potentieller Übernehmer/-in gegenüber.
- Zwischenzeitlich gehen 25% der Abgebenden davon aus, dass sie ihr Unternehmen mangels Nachfolge schließen werden müsseb,
Der Bericht schließt mit drei konkreten Forderungen an die Politik:
- Bürokratie abbauen
- Stärker für die Unternehmensnachfolge sensibilisieren
- Finanzierungswege erleichtern
Weitere Details hier.

 




Nachfolge

Nachfolge-Talk zum Frühstück

Tolles Netzwerktreffen

In lockerer Atmosphäre wollten wir Sie bei einem gemeinsamen Frühstück kennenlernen und sind dabei an verschiedenen Tischen ins Gespräch gekommen. Es gab wertvolle Tipps von Berater, wie denn der Unternehmensverkauf von statten gehen kann.  
Im Hauptvortrag konnte Prof. Dürr von der SRH in Calw einen Einblick  in das Thema Unternehmensbewertung - ein wichtiger Faktor bei der Nachfolgeregelung - geben.
 
Unternehmer, die bereits den Übergabeprozess gemeistert haben oder sich momentan mit der Regelung der Nachfolge beschäftigen, konnten Ihre Fragen stellen. In der Podiumsdiskussion wurden die Anliegen beim gemeinsamen Frühstück geklärt. Im Anschluss gab es die Möglichkeit für individuelle Gespräche mit den Experten.  
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Anja Maisch.                        
Unternehmensnachfolge

Kernpunkte des Erbschaftssteuergesetz

Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes im Bezug auf die Unternehmensnachfolge:
  • Fixer Faktor zur Errechnung des Unternehmenswertes von 13,75.
    Es bleibt bei der reinen Vergangenheitsbetrachtung und mit dem 13,75 fachen des nachhaltigen Gewinns bei einem unrealistischen, weil nicht finanzierbaren, Unternehmenswert. Dieser Faktor tritt rückwirkend zum 1.1.2016 in Kraft. Alle anderen Regelungen gelten ab dem 1.7.2016.
  • Die Ausnahmen für Kleinunternehmen im Rahmen der Verschonungsregelung werden eingeschränkt. Bisher waren Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern von der Lohnsummenregelung befreit. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass nur noch Unternehmen bis fünf Mitarbeiter befreit sind. Für Unternehmen mit 6-10 Mitarbeitern und 11 bis 15 Mitarbeitern gelten abgestufte Prozentsätze und ab 16 Mitarbeitern die Werte der bisherigen Fassung des ErbStG ( 400 Prozent Lohnsumme bei der Regelverschonung von 85 Prozent und 700 Prozent Lohnsumme bei der Optionsverschonung von 100 Prozent)
  • Ab einem Wert von 26 Mio. € schmiltzt die Verschonung kontinuierlich ab. Bei einem Unternehmenswert von mehr als 90 Mio. € muss voll versteuert werden.
  • Wenn die etwaig anfallende Erbschaftssteuer nicht aus der Hälfte des verfügbaren Vermögens des Erbens gezahlt werden kann, sieht das Gesetz ein Erlassmodell vor.
  • Hinsichtlich des Verwaltungsvermögens gab es eine Vielzahl von Veränderungen, die wesentlich dafür verantwortlich sind, dass die Komplexität des Gesetzes deutlich zugenommen hat. Grundsätze sind, dass ab einem  Verwaltungsvermögen von > 50% keine Verschonung mehr vorgesehen ist und dass Verwaltungsvermögen, selbst wenn sein Wert  kleiner als  20% des Unternehmenswertes ist, immer voll versteuert werden muss. Dafür wurde eine Freigrenze von 15% für Finanzmittel ins Gesetz aufgenommen.
Finanzierung und Förderung

Alternativen zum Kredit

Bankkredit ist wichtigster Finanzierungsbaustein

Der klassische Bankkredit ist – nach der Innenfinanzierung – der wichtigste Finanzierungsbaustein mittelständischer Unternehmen. Dies wird sich auch nicht ändern. Zugleich werden alternative Finanzierungsinstrumente immer wichtiger.

Basel I hat Anforderungen an gewerbliche Kunden und Selbstständige erhöht

Mit Basel II und der Einführung von Ratings haben sich die Anforderungen an gewerbliche Kunden und Selbstständige, die einen Kredit bei der Bank beantragen, erhöht. Der Prozess hat letztlich zu einer Professionalisierung der Unternehmensfinanzierung geführt. Mit Basel III stehen erneut Veränderungen bevor, die sich auch auf die Unternehmensfinanzierung auswirken. Nicht unwahrscheinlich ist, dass die Kosten insbesondere für langfristige Bankkredite tendenziell steigen.

Unternehmen: Finanzierungsstruktur überprüfen

Vor diesem Hintergrund ist es für viele Unternehmen sinnvoll, ihre Finanzierungsstruktur daraufhin zu prüfen, inwiefern weitere Finanzierungsinstrumente als Ergänzung zum Bankkredit in Anspruch genommen werden können. Ziel sollte dabei sein, die Gesamtfinanzierung auf eine breitere Basis zu stellen. Allerdings bedürfen alternative Angebote stets einer kritischen Prüfung, ob und inwiefern sie für das einzelne Unternehmen – und für den Mittelstand insgesamt – geeignet sind.

Alternativen zum Kredit - Kostenloser Download der IHK-Info-Broschüre

Die Broschüre informiert über verschiedene Finanzierungsalternativen und wie Unternehmen sich dafür optimal ausrichten können.