Nr. 74418
Verkehrspolitik

06.05.2024 Maut konkret 2.0.!

Was Transport- und Werkverkehrsunternehmen
jetzt beachten müssen

Infos zur Online-Veranstaltung

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Maut auf dem deutschen Bundesfernstraßennetz für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 t. Bei Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen fallen die Mautgebühren nur an, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 t liegt. Unternehmen, die ihre künftig mautpflichtigen Fahrzeuge bzw. Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer tzGm zwischen mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t für handwerkliche oder handwerksähnliche Dienstleistungen einsetzen, können gegebenenfalls von einer Ausnahme von der Mautpflicht profitieren. Die Regularien rund um diese „Handwerkerregelung“ sind jedoch sehr komplex ausgestaltet.

Themen:

  • Was sind die Grundlagen der Mautgesetzgebung?
  • Was genau gilt ab dem 01. Juli 2024?
  • Was besagt die Handwerkerregelung?
Das und noch mehr erfahren Sie von dem Referenten Götz Bopp in einem rund 90-minütigen Webinar “Maut konkret 2.0.! Was Transport- und Werkverkehrsunternehmen”  der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Sie erhalten zudem die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen.

Termin:

06. Mai. 2024 von 13 – 14.30 Uhr 

Anmeldung

Standortpolitik

Wilde Fahrt durch die verschlungenen Wege der Bürokratie

Am 2. Mai 2018 wurde die Richtlinie (EU) 2018/645 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hiernach sollte gemäß ihres Abschnitts 4 für die obligatorische Weiterbildung, die eine Gesamtdauer von 35 Stunden alle fünf Jahre hat, erstmals möglich werden, dass höchstens 12 Stunden in Form von E-Learning erteilt werden. Die Richtlinie enthielt in Artikel 3 Absatz 1 einen entscheidenden Passus: „Die Mitgliedsstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 23. Mai 2020 nachzukommen […].“

Drei innovative Unternehmer aus der Region vertrauten der Politik und machten sich auf den Weg

Nagold, 30.05.2023. Drei innovative Unternehmer aus der Region vertrauten der Politik und machten sich auf den Weg: Christian Stickel, Samuel Neuner und Simon Pirmann gründeten im Jahr 2020 in Nagold die „BKF Online-Schulungs GmbH“.
„Stellen Sie sich vor, Sie sitzen im LKW und warten darauf, entladen zu werden. Sie haben die Möglichkeit, Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung zu absolvieren, ohne dass Sie dafür extra Zeit aufbringen müssen. Wie wäre es, wenn Sie das bequem von Ihrem mobilen Gerät aus tun könnten, wann und wo immer Sie wollen? Genau das ist das Versprechen der BKF Online-Schulungs GmbH.“, so der geschäftsführende Gesellschafter Christian Stickel, der auch Inhaber und Geschäftsführer des Nagolder Speditions- und Transportunternehmens Stickel ist.

“Wir stehen derzeit vor einem politischen Hindernis”

„Doch trotz aller technischen Möglichkeiten stehen wir derzeit vor einem politischen Hindernis, das uns bremst“, verweisen die beiden Mitgesellschafter Samuel Neuner und Simon Pirmann mehr als drei Jahre nach der versäumten Frist auf den Umstand mit der genannten EU-Richtlinie. „Deutschland ist da zwar leider nicht alleine – auch andere EU-Mitgliedsstaaten sind noch in Verzug. Doch einige haben es umgesetzt und von deren Erfahrungen könnte man schon längst profitieren. Wir wären einsatzbereit und sind technisch weiter als andere Anbieter, zum Beispiel mit einer digitalen Identitätsfeststellung und einem innovativen System zur Aufmerksamkeitskontrolle.“, führen die drei Gründer aus.

Interesse von 10.000 Berufskraftfahrern und 200 Unternehmen geweckt

Unter dem Eindruck der Corona-Krise und den damit einhergehenden Herausforderungen in der Weiterbildung wurde die BKF Online-Schulungs GmbH geboren. Die Gründer haben sich das Ziel gesetzt, die Digitalisierung der Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland voranzutreiben. Die selbst entwickelte Plattform mit hochwertig produziertem Schulungsmaterial hat bereits das Interesse von 10.000 Berufskraftfahrern und 200 Unternehmen geweckt. Denn eine Registrierung und Nutzung ist möglich – nur das Absolvieren der Pflichtfortbildung noch nicht. Trotz der derzeitigen rechtlichen Einschränkungen wurden bereits zwei der fünf erforderlichen Module fertig produziert. Die BKF Online-Schulungs GmbH bietet darüber hinaus weitere Kurse an. Dabei ist die Plattform auch auf Mehrsprachigkeit ausgelegt. „Der Markt ist groß, unser Investment aber auch“, ergänzt Christian Stickel.

Das Startup ist trotz der politisch-rechtlichen Hürden optimistisch.

Das Startup ist trotz der politisch-rechtlichen Hürden optimistisch. Sie sehen mit der Novellierung der oben genannten Richtlinie Licht am Ende des Tunnels. Sie lesen richtig: Am 23. Dezember 2022 wurde eine neue Richtlinie – (EU) 2022/2561 – veröffentlicht, die mit ihrem Inkrafttreten zwar die ursprüngliche Richtlinie aus dem Jahre 2003, die 2018 wie oben dargestellt geändert wurde, aufhebt – allerdings mit einem im Vergleich mit der Richtlinie aus 2018 wortgleich formuliertem Abschnitt 4 zur obligatorischen Weiterbildung. Das heißt weiterhin: 35 Stunden in fünf Jahren, davon höchstens zwölf in Form von E-Learning. Und, in Artikel 14 der neuesten EU-Richtlinie heißt es, dass die bisherige Richtlinie unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung aufgehoben wird. Das heißt, die Bundesrepublik Deutschland befindet sich also weiterhin – seit mehr als drei Jahren – in Verzug. Gleichwohl sieht die neue Richtlinie sogar Möglichkeiten für die Mitgliedsstaaten vor, dass ein Teil der Grundqualifikation mittels E-Learning stattfinden dürfte.

Armutszeugnis

„Für die größte europäische Volkswirtschaft, die wie keine andere auf funktionierende Lieferketten angewiesen ist und das größte Transportaufkommen Europas hat, ist das ein Armutszeugnis. Gerade während der Corona-Pandemie wurde allen Wirtschaftsakteuren einmal mehr bewusst, wie groß die Bedeutung der Transportwirtschaft für alle Wertschöpfungsketten ist. Krankheitsbedingte Fahrerausfälle und erschwerte Reisebedingungen für den Einsatz von Fahrern brachten das System an den Rand des Funktionierens. Da wären digitale Möglichkeiten zur Weiterbildung hilfreich gewesen“, so IHK-Hauptgeschäftsführerin Tanja Traub. „Das Beispiel dieses regionalen Startups zeigt, was wir in Deutschland brauchen: Mut und Innovation. Seine bisherige Geschichte ist aber leider ebenso beispielhaft: Es braucht mehr politische Verlässlichkeit und weniger Bürokratie!“, so Traub abschließend.

Branche muss weiterhin warten

Der „Fahrermangel“ war auch im Verkehrsausschuss der IHK Nordschwarzwald Thema Nummer 1 (siehe Bericht in dieser Magazinausgabe). Und dabei ging es auch um die Digitalisierung der Pflichtfortbildung. Aus politischen Kreisen hört man, dass es nunmehr einen entsprechenden Referentenentwurf der Bundesministerien zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung gäbe, der alsbald an die Länder zur Abstimmung gehen solle (Stand: 30.05.2023). Man wird sehen, wie lange die Branche noch warten muss. „Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.“, zitieren die drei Gründer ein chinesisches Sprichwort. „Trotz aller Mauern, die uns momentan im Weg stehen, sind wir bereit, unsere Windmühlen zu bauen und die Veränderung zu begrüßen.“
Förderung

Förderaufruf: Herstellung von Grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor

Berlin, 17.02.2023. Das Bundesverkehrsministerium fördert Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor und stellt dafür bis zu 80 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Gefördert werden Investitionsausgaben, die für die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von einem Megawatt, die mit Strom aus 100 Prozent regenerativen Energiequellen getätigt werden. Hierzu zählt in Verbindung mit der Elektrolyseanlage auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich. Ausgenommen sind Kosten im Zusammenhang mit Grundstücken sowie der Bau von Gebäuden.
Der Elektrolyseur kann mit bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben bezuschusst werden. KMU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten gewährt werden. Zusätzliche Boni sind nicht vorgesehen.
Anträge sind bis 28. April über das easy-Online-Portal beim Projektträger Jülich einzureichen. Interessierte können sich für das am 24. Februar stattfindende Online-Seminar des Projektträgers Jülich und der Programmgesellschaft NOW GmbH anmelden.
Quelle: DIHK
Verkehrspolitik

Ausbau der Gäubahn

Industrie- und Handelskammern entlang der Gäubahn: Ergebnisse zum Ausbau der Gäubahn sind ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Gäubahn-Konferenz war eine zentrale Forderung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsbündnisses

Böblingen, 21.07.2022. Die Industrie- und Handelskammern zwischen Stuttgart und Konstanz bewerten die im Rahmen der Gäubahn-Konferenz am 19. Juli in Böblingen kommunizierten Ergebnisse als Schritt in die richtige Richtung. Die Wirtschaft drängt aber gleichzeitig darauf, dass die vielen offenen Fragen schnellstmöglich geklärt werden und dass neben dem „Gäubahn Abschnitt Nord“ mit dem Pfaffensteigtunnel auch die südlichen Bauabschnitte planerisch vorangetrieben werden.
Die Gäubahn-Konferenz war eine zentrale Forderung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsbündnisses bestehend aus den Industrie- und Handelskammern entlang der Gäubahn zusammen mit weiteren Wirtschaftsverbänden aus Baden- Württemberg und der Schweiz. Die Kammern und Verbände begrüßen daher die Bereitschaft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie der Deutschen Bahn AG, die Gäubahn-Konferenz regelmäßig, spätestens in einem Jahr erneut auszurichten.
Die Einigung des Lenkungskreises zu Stuttgart 21 beim „Gäubahn Abschnitt Nord“ mit dem Pfaffensteigtunnel sei ein Schritt in die richtige Richtung: Das übergeordnete Ziel sei eine leistungsfähige Schienenachse zwischen Stuttgart und Zürich für den Personen- und Güterverkehr. Dafür müsse aber auch der südliche Abschnitt zwischen Böblingen und Singen rechtzeitig ausgebaut werden und dürfe nicht aus dem Blickfeld geraten.

Die Kammern unterstützen nach wie vor die Einführung des Deutschlandtaktes

Die Kammern unterstützen nach wie vor die Einführung des Deutschlandtaktes auf der Gäubahn und die Anbindung der Gäubahn an den Hauptbahnhof Stuttgart über den Flughafen. Hierzu müssten allerdings noch einige zentrale Fragen beantwortet werden. Dazu könne der Vorschlag eines Faktenchecks dienen, wenn dieser zeitnah komme und in einem akzeptablen zeitlichen Rahmen abgewickelt werde. Es müsse dringend geklärt werden, wie die Auswirkungen einer möglichen Unterbrechung in Vaihingen für Ein- und Auspendler so gering wie irgend möglich gehalten werden könnten und ob bzw. welche Umleitungen in Frage kämen. Insbesondere seien dabei auch die Güterverkehre zu und vom künftigen Kombi Terminal Horb zu berücksichtigen. Noch nicht abschließend geklärt seien auch alle Fragen um den in Aussicht gestellten Nordhalt für den Regionalverkehr während der Bauphase und darüber hinaus. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Singen und Böblingen auch in Zukunft an den Fernverkehr angebunden bleiben.
Abschließend begrüßen die IHKs die am 14. Juli in Stuttgart und bei der Gäubahn-Konferenz getroffene Zusage des Landes Baden-Württemberg, das heutige Fahrplanangebot einschließlich der IC-Nutzung mit Nahverkehrstickets bis mindestens in die 2030er-Jahre hinein absichern zu wollen. Zudem wolle das Land ein integrales Regionalzug- Verkehrsangebot mit einer Verdichtung auf einen ½-Stunden- Takt tagsüber bis einschließlich Horb/Eutingen ab 2025 zusätzlich zum Fernverkehrsangebot. Auch diese Entwicklung unterstützen die IHKs – unabhängig von der Frage der Gäubahn-Anbindung an den Stuttgarter Hauptbahnhof während der Bauzeit des Pfaffensteigtunnels.

Stimmen aus der Wirtschaft

Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald:

„Für die Wirtschaft in der Region Nordschwarzwald ist eine attraktive Gäubahn von großer Bedeutung. Das Bekenntnis aller S21-Beteiligten zum Bau und zur Finanzierung des Pfaffensteigtunnels ist ein wichtiger Schritt. Für die Frage der Anbindung der Gäubahn während seiner Bauzeit an den Stuttgarter Hauptbahnhof braucht es nun schnell und zu allen Optionen den Faktencheck. Darüber hinaus ist jetzt auch für den weiteren Ausbau der Gäubahn mehr Tempo gefragt.“

Thomas Albiez, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg:

„Die Zeit bis zur nächsten Gäubahn-Konferenz muss jetzt dazu genutzt werden, um die Infrastrukturplanungen entlang der gesamten Strecke und die Ausarbeitung geeigneter Fahrplankonzepte voranzutreiben. Wir brauchen konkrete Ergebnisse und einen verbindlichen Zeitplan. Als Industrie- und Handelskammer in der Mitte der Schienenstrecke stellen wir uns gerne als Gastgeber für die Gäubahn-Konferenz im Jahr 2023 zur Verfügung.“

Dr. Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Reutlingen:

„Es sind zwar noch einige Fragen offen. Aber die von unserem Wirtschaftsbündnis seit geraumer Zeit geforderte Gäubahn-Konferenz ist wichtig, damit die Gäubahn-Anrainer zumindest in Dialog mit den Entscheidern aus den Ministerien in Berlin und Stuttgart sowie der Deutschen Bahn treten. Denn über die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Schienenachse zwischen Stuttgart und Zürich herrscht Einigkeit. Im weiteren Verlauf muss jetzt schnellstmöglich Einigkeit über den Weg dorthin erzielt werden.“

Johannes Schmalzl, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart:

„Unser Wunsch ist es, dass die Gäubahn dauerhaft als leistungsfähige Verbindung zwischen der Schweiz und dem Süden des Landes und via Böblingen mit der Landeshauptstadt gesichert wird. Das ist das große Ziel, das bei allen berechtigten Diskussionen im Detail nicht aus den Augen verloren werden darf. Die Gäubahn-Konferenzen können sich zu wichtigen Plattformen für die Beteiligten auf dem Weg zu diesem Ziel entwickeln.“

Prof. Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee:

„Alle Akteure im Südwesten sind sich einig, dass der Gäubahn-Ausbau keinen weiteren Aufschub mehr duldet, insofern begrüßen wir die positiven Signale. Auch die Anbindung an die Landeshauptstadt über den Flughafen, der dazu dienende Tunnel und die Integration in den Deutschlandtakt sind richtig und wichtig. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Deutschland seine staatsvertraglich fixierte Pflicht, eine leistungsfähige Infrastruktur für Waren- und Personenströme auf der Achse Zürich-Stuttgart bereitzustellen, seit Jahrzehnten massiv vernachlässigt, dass mit der Fertigstellung des Tunnels eher in zehn denn in sechs Jahren gerechnet werden kann und dass für diese „Interimszeit“ noch keine zufrieden stellende Lösung gefunden ist. Fazit: Die Sache ist auf dem Weg, aber noch nicht rund.“
Wirtschaftstandort

Weltweit erstes ultra­effi­zientes Ge­werbe­gebiet

Produktion im urbanen Umfeld ohne Abfall, Abwasser und Abluft: Das ermöglicht ein vom Umweltministerium prämiertes Konzept für das weltweit erste ultraeffiziente Gewerbegebiet. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der drei Fraunhofer- Institute IPA, IAO und IGB haben es gemeinsam mit der Stadt Rheinfelden (Baden) und den ansässigen Unternehmen erarbeitet.

"Wohin mit dem überschüssigen Strom?”

Pforzheim, 25.07.2022. Mit dem Bau eines Laufwasserkraftwerks am Hochrhein wurde 1898 die Voraussetzung geschaffen, dass sich energieintensive Industriebetriebe ansiedelten und Arbeiterwohnungen entstanden. Die Stadt Rheinfelden war geboren. Das Laufwasserkraftwerk ist bis heute in Betrieb. Zusammen mit mehreren Blockheizkraftwerken produziert es bisweilen mehr Strom als Stadt und Industrie verbrauchen. „Anstatt den Überschussstrom ins Netz einzuspeisen oder Turbinen abzuschalten, könnte er künftig Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit Energie versorgen“, schlägt der Projektleiter „Ultraeffiziente Gewerbegebiete“, M. Sc. Ekrem Köse vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, vor. Gemeinsam mit seinen Kollegen von der Abteilung Effizienzsysteme und weiteren Wissenschaftlern von den beiden Fraunhofer-Instituten IAO und IGB hatte sein Vorgänger bereits 2020 die Industriegebiete am östlichen Stadtrand unter die Lupe genommen und überlegt, wie sich Abfall, Abwasser und Abluft vermeiden lassen.

Die fünf Handlungsfelder der Ultraeffizienz

Geschlossene Kreisläufe

Auch für Kunststoffe könnte es bald einen geschlossenen Kreislauf geben. So könnte ein Hersteller von Kunststoffgranulaten in Rheinfelden den Kunststoffabfall von benachbarten Unternehmen verwerten. Und ein Medizintechnik-Unternehmen aus dem Stadtteil Herten könnte Granulate aus Rheinfelden verwenden, anstatt sie anderswo zu beschaffen. Die Abwärme aus der Industrie könnte die Temperatur in Dachgewächshäusern auf den Fabrikgebäuden nachts und im Winter konstant halten. In diese könnten dann auch die CO2-Emissionen, die am Standort anfallen, eingeleitet werden, um das Pflanzenwachstum anzuregen. Eine gemeinsame Feuerwehr gibt es bereits und auch eine Kantine steht schon Mitarbeitern anderer Firmen offen. Einzelne Fuhrparks und Rechenzentren könnten zusammengelegt werden. Auch Energie- und Umweltmanager, Arbeits- und Brandschutzbeauftragte, Reinigungsdienste und Gärtner könnten sich die ansässigen Unternehmen teilen.

IHK-Präsidentin Cluadia Gläser: “Eine blühende Wirtschaft benötigt attraktive Gewerbe- und Industriegebiete”

„Eine blühende Wirtschaft benötigt attraktive Gewerbe- und Industriegebiete. Den Unternehmen im Nordschwarzwald müssen daher Möglichkeiten geboten werden, um nachhaltig wachsen zu können. Gewerbe- und Industrieflächen verknappen sich zunehmend und werden in der Bevölkerung noch zu wenig akzeptiert. Die IHK hat daher in Zusammenarbeit mit Experten aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen den Leitfaden „Nachhaltige Gewerbe- und Industriegebiete der Zukunft“ entwickelt. Damit hat die Kammer besonders ökologische und soziale Gesichtspunkte sowie das Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens ins Auge gefasst. Solche Überlegungen werden nun im ultraeffizienten Gewerbegebiet in Rheinfelden weltweit erstmals praktisch erprobt und umgesetzt. Die Hochschule Pforzheim beteiligt sich daran. Auch das Projekt Ultraeffizienzfabrik des Campus Schwarzwald in Freudenstadt sehe ich als Wegweiser und Blaupause, um unsere eigenen Gewerbegebiete in der Region Nordschwarzwald nachhaltig und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.“
Claudia Gläser
Präsidentin der IHK Nordschwarzwald

Ultraeffizienz: Hochschule Pforzheim und Evonik kooperieren im Breich grüner Wasserstoff

Die Hochschule Pforzheim und die Firma Evonik Operations GmbH kooperieren in Rheinfelden bereits im Bereich „Grüner Wasserstoff“. Das Institut für Industrial Ecology (INEC) der Hochschule geht mit Evonik dabei der Frage nach: Wie kann für die chemische Industrie die Versorgung mit Wasserstoff sichergestellt werden? Wasserstoff, überwiegend aus Erdgas produziert, wird „grauer“ Wasserstoff genannt. Ist er ein Nebenprodukt chemischer Reaktionen, nennt man ihn „weißen“ Wasserstoff. Das Ziel ist, die Produktion in der Zukunft auf „grünen“ Wasserstoff umzustellen, also aus regenerativen Energien. Doch wie sieht die Transformation zu komplett grünem Wasserstoff aus? Das ist die Frage, die in dem vom Land Baden-Württemberg geförderten Forschungsprojekt „H2Chemie2050“ beantwortet werden soll. Standortleiter Hermann Becker von Evonik und Professor Dr. Mario Schmidt von der Hochschule Pforzheim unterschrieben Mitte April den Kooperationsvertrag und gaben 2022 den Startschuss zu dem Projekt.

Ausbau eines Nahwärmeverbundes und gemeinsame KWK-Anlagen im Gespräch

„Aktuell gibt es eine weitere Förderphase.Weiterhin dabei ist das Fraunhofer IPA, das IAO und das Institut IAT der Uni Stuttgart. Hier wird hauptsächlich an Tools zur Bewertung von ultraeffizienten Maßnahmen gearbeitet. Zu weiteren möglichen Maßnahmen zählt der Ausbau eines Nahwärmeverbundes oder gemeinsame KWK-Anlagen, der Ausbau weiterer Materialkreisläufe, die Optimierung der Logistik u. v. m.“, erläutert Köse. Zwischen den Unternehmen findet bereits reger Austausch zum Aufbau eines internen Nahwärmenetzes statt.
PM / Michael Hasch
Infrastruktur und Mobilität

10-Minuten-Takt auch auf dem Land

Horber Start-up verbindet mit "Öffis"-App
verschiedene Verkehrsangebote per künstlicher Intelligenz

Vernetzt und verbunden

Pforzheim, 19.05.2022. Die Existenzgründer Patrick Speiser und Daniel Teigland haben es mit der "Öffis"-App geschafft, verschiedenste Verkehrssysteme miteinander zu vernetzen und einheitlich buchbar zu machen.
Bereits in der ersten Ausbaustufe lassen sich hier Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV passgenau verbinden und damit Verkehr und Ressourcenverbrauch verringern. Die IHK Nordschwarzwald hat die beiden Jungunternehmer bei ihrer Gründung unterstützt. Mittlerweile ist die kostenlose App von mehr als 20.000 Nutzern installiert worden, ohne je beworben worden zu sein - wobei über 1.000 neue Downloads pro Monat hinzukommen.

Mobilität in den ländlichen Bereichen der Region Nordschwarzwald

Nachhaltigere Formen der Mobilität gewinnen auch in den ländlichen Bereichen der Region Nordschwarzwald zunehmend an Bedeutung. Das Horber Start-up MobiTech begegnet mit seiner neuartigen Mobilitätsapp genau diesem sich wandelnden Bedarf. Vorhandene Angebote reichen aus Sicht der beiden Gründer nicht aus, um den Menschen in ländlichen Gebieten nachhaltige und gleichzeitig flexible Mobilität zu bieten: "Wir selbst sind kein Verkehrsunternehmen. Aber mit unserer App verbinden wir bestehende Vehrkehrsnetzwerke. Dazu nutzen wir auch die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz (KI), um jedem Nutzer eine individuell und auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Mobilitätslösung vorzuschlagen", erläutert Gründer Patrick Speiser, der in Tübingen Jura studiert. Kern des Systems ist eine multimodale Mobilitäts-Anwendung, innerhalb derer in der jetzigen Ausbaustufe der klassische ÖPNV und Mitfahrgelegenheiten verknüpft werden, um etwa unabhängiger von starren Busfahrplänen zu werden. "So ist es bereits heute möglich, mit unserer App in kleinen Ortschaften, in denen ein Bus eher seltener anhält, einen Zehn-Minuten-Takt per Kombination aus Mitfahrgelegenheit und ÖPNV zu realisieren", versichert Gründer Daniel Teigland.

Mitfahrgelegenheitsfunktion für Unternehmen

Die Mitfahrgelegenheitsfunktion soll den Mitarbeitenden von Unternehmen jeder Größe zudem die Möglichkeit bieten, sich unternehmensübergreifend für den Arbeitsweg zusammenzutun und auf diese Weise die Emission von Treibhausgasen zu verringern, die Straßen zu entlasten und in immer knapper werdenden Gewerbeflächen mehr Raum für Firmengebäude zu schaffen, anstatt ihn für große Parkplätze zu disponieren. "Unternehmenskunden können darüber hinaus anonymisierte Statistiken zu den Einsparungen von Treibhausgasen ihrer Mitarbeitenden abrufen und in Ihre Ökobilanz einfließen lassen", so Teigland. Die zusätzliche Integration von Carsharing, Fahrrad und E-Scooter-Verleih für die "Letzte Meile" sei zudem bereits in Planung.

Einsatz für moderne und nachhaltige Mobilitätslösungen

"Wir setzen uns in der Region Nordschwarzwald für moderne und nachhaltige Mobilitätslösungen wie die von MobiTech ein - nicht nur wegen der steigenden Energiepreise", betont Tanja Traub, Mitglied der IHK-Geschäftsführung. Für die IHK Nordschwarzwald ist es ein ureigenes Anliegen, den unternehmerischen Nachwuchs mit Beratungen und Dienstleistungen zu fördern. Im Bereich übergreifender Mobilitätsvernetzung nimmt die "Öffis"-App dabei eine Vorreiterrolle ein. In der Entwicklungsstrategie 2030+ hat die IHK vor drei Jahren zusammen mit vielen Akteuren aus der Region unter anderem das Ziel formuliert, "Modellregion für moderne, nahtlose und bedarfsorientierte Mobilitätslösungen (Mobilitätsplattform)" werden zu wollen. Die "Öffis"-App aus der Region Nordschwarzwald kann deutschlandweit genutzt werden und könnte damit von hier ausgehend zu einem Musterbeispiel vielerorts werden.
BU: Freuen sich über neue Mobilitätsformen im Nordschwarzwald und darüber hinaus (v.l.n.r.: Carl Christian Hirsch, Mitglied der Geschäftsführung der IHK, Patrick Speiser und Daniel Teigland, beide Fa. MobiTech sowie Tanja Traub, Mitglied der IHK-Geschäftsführung). Quelle: IHK.

Verkehrspolitik

Wirtschaftsbündnis Stuttgart-Zürich: Dem neuen Folge-Abkommen von Lugano müssen auch Taten folgen

Kaum spürbare Fortschritte erzielt

Pforzheim, 06.09.2021. Seit der Unterzeichnung des Vertrags von Lugano im Jahr 1996 werden beim Ausbau der Schienenachse zwischen Stuttgart und Zürich auf deutscher Seite kaum spürbare Fortschritte erzielt. Die Wirtschaft entlang der Strecke begrüßt daher den neuen Anlauf beider Regierungen für einen leistungsfähigeren Schienenverkehr über die Alpen - fordert nach Jahrzehnten des Stillstands aber Verbindlichkeit und überprüfbare Fortschritte ein.

Wirtschaft fordert einen Leistungsfähigen und umweltfreundlichen Korridor für den Personen- und Güterverkehr

Bereits vor einigen Wochen hatte die Wirtschaft zwischen Stuttgart und Zürich die Kandidaten zur Bundestagswahl in die Pflicht genommen: Die Schieneninfrastruktur zwischen Stuttgart und Zürich muss zu einem leistungsfähigen und umweltfreundlichen Korridor für den Personen- und Güterverkehr mit internationaler Bedeutung ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt das grenzüberschreitende Wirtschaftsbündnis jetzt auch grundsätzlich die neue deutsch-schweizerische Vereinbarung über leistungsfähigere Zuläufe zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT). Dazu zählen neben der Achse Stuttgart-Zürich beispielsweise auch die Rheintal- und Südbahn sowie die Hochrheinstrecke.

Viele offene Fragen

Gleichzeitig stellen die Kammer- und Verbandsspitzen wie Martin Keppler,  Hauptgeschäftsführer der IHK Nordschwarzwald klar: „Nach der ersten Vereinbarung von Lugano 1996 wird jetzt das dritte Papier innerhalb von zwei Jahren unterzeichnet. Diese Erklärungen sind unverbindlich und nur etwas wert, wenn sie auch tatsächlich umgesetzt werden. Insbesondere das Bundesverkehrsministerium und die Deutsche Bahn AG müssen beim Deutschlandtakt nach wie vor Infrastruktur und Fahrplan auf der Achse Stuttgart-Zürich aufeinander abstimmen und schrittweise viele offene Fragen beantworten.“

Verbindlichen Zeitplan angemahnt

Auf Grundlage des neuen Abkommens könnten die beiden Verkehrsministerien in Berlin und Bern nach Ansicht der Wirtschaft prüfen, eine Arbeitsgruppe explizit zur Schienenachse Stuttgart-Zürich zu etablieren. Die Verbände und Kammern hatten bereits in der Vergangenheit zu einem verbindlichen und regelmäßigen Format wie beispielsweise einer „Fortschrittskonferenz“ aufgerufen. Gemeinsam mit der Wirtschaft müsse es gelingen, den Ausbau mindestens einmal im Jahr mit allen relevanten Akteuren aus Deutschland und der Schweiz, mit klaren Verantwortlichkeiten und mit einem verbindlichen Zeitplan voranzutreiben.

Stimmen aus der Wirtschaft

Birgit Hakenjos, Präsidentin der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ergänzt: „Eine bessere Abstimmung beider Länder auf der Schiene ist dringend erforderlich. Es kann nicht sein, dass - wie zuletzt im August - an Rheintal- und Gäubahn gleichzeitig gebaut wird und der Schienengüterverkehr aus Italien und der Schweiz über die dafür nicht geeignete Schwarzwald-Bahn geleitet werden muss."
Thomas Conrady, Präsident der IHK Hochrhein-Bodensee: „Das Folge-Abkommen sollte genutzt werden, um tatsächlich konkrete Verbesserungen zu erzielen. Dabei geht es nicht nur um Infrastruktur und aufeinander abgestimmte Planungsprozesse, sondern auch um die Digitalisierung im Schienenverkehr und eine bessere internationale Zusammenarbeit.“
„Die IHK Nordschwarzwald begrüßt den noch in diesem Jahr geplanten Ausbau der Gäubahn zwischen Horb und Neckarhausen“, so Claudia Gläser, Präsidentin der IHK Nordschwarzwald. „Das ist aber nur eine Einzelmaßnahme. Wir haben noch einen weiten Weg bis hin zu einer leistungsfähigen Zulaufstrecke für den alpenquerenden Schienenverkehr."
Marjoke Breuning, Präsidentin der IHK Region Stuttgart betont: „Wenn das Folge-Abkommen umgesetzt wird, könnte sich die Anbindung an den internationalen Schienenpersonenverkehr tatsächlich verbessern. Aber auch für den Schienengüterverkehr ist der Ausbau der Achse Stuttgart-Zürich dringend erforderlich, um das steigende Güteraufkommen auf der Schiene abzuwickeln, die Straßen zu entlasten und einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“
„Die IHK Reutlingen hat sich in der Vergangenheit nachhaltig für den Bau der Gäubahn eingesetzt. Die Wirtschaft setzt darauf, dass mit der angekündigten Zusammenarbeit beider Länder beispielsweise bei der Entwicklung und beim Aufbau eines funktionierenden Fahrplans im internationalen Schienenverkehr entscheidende Fortschritte erzielt werden“, so Dr. Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der IHK Reutlingen.
Dr. Regine Sauter, Direktorin der Zürcher Handelskammer: „Für eine effiziente Verbindung der beiden Wirtschaftsräume Zürich und Baden-Württemberg braucht es endlich eine funktionierende Schienenachse. Es ist unverständlich, dass dieses Projekt trotz parteiübergreifender Einigkeit immer wieder aufgeschoben wird und seit Jahren kaum Fortschritte erzielt werden. Die nun getroffene Vereinbarung muss Anlass sein, den Ausbau dieser Bahnstrecke künftig in einem regelmäßigen und verbindlichen Format mit dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Bahn voranzutreiben.“
Kurt Lanz, Mitglied der Geschäftsleitung beim Schweizer Wirtschaftsdachverband economiesuisse: „Die Schweiz ist seit jeher eine Drehscheibe für den Güter- und Personenverkehr. In der Vergangenheit haben wir viel in unsere Schieneninfrastruktur investiert und dementsprechend groß ist nach wie vor unser Interesse am Ausbau der Schienenachse Stuttgart-Zürich als funktionierende Zulaufstrecke zum Gotthard-Tunnel. Das neue Abkommen soll die Basis sein, um nun konkrete Fortschritte zu erzielen.“

Hintergrundinformationen

Die Wirtschaft entlang der Schienenachse Stuttgart-Zürich fordert den unverzüglichen Ausbau für den Personen- und Güterverkehr. Auf Initiative der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg haben sich deshalb im Juni 2019 insgesamt zwölf deutsche und schweizerische Verbände zu einem grenzüberschreitenden Wirtschaftsbündnis zusammengeschlossen.
Die Wirtschaft verspricht sich davon nicht nur eine bessere Anbindung an nationale und internationale Verkehrswege. Der Ausbau ist auch dringend erforderlich, um das steigende Güteraufkommen auf der Schiene abzuwickeln, um die Straßen zu entlasten und um einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Allgemeine Wirtschaftspolitik

Gäubahn: Wirtschaft erwartet Antworten und ein verbind­liches Gesprächs­format

Beim Ausbau der Schienen­achse Stuttgart-Zürich
werden seit Jahren kaum Fortschritte erzielt.

Wirtschaft wünscht regelmäßiges und verbindliches Gesprächs­format mit dem Bundes­verkehrs­minis­terium und der Deutschen Bahn

19.07.2021. Trotz partei­über­greifender Einigkeit über die Not­wendigkeit zum Ausbau der Schienen­achse Stuttgart-Zürich werden seit Jahren kaum Fort­schritte erzielt. Auch die Überlegungen zum Deutschland­takt sehen zwar Ver­besserungen vor, werfen aber gleichzeitig neue Fragen auf. Vor der Bundestagswahl wenden sich die Wirtschafts­organisationen entlang der Gäubahn deshalb an die Bundes­tags­kandidaten und rufen dazu auf, den Ausbau künftig in einem regelmäßigen und verbindlichen Format mit dem Bundes­verkehrs­ministerium und der Deutschen Bahn voranzutreiben.
Die Wirtschaft zwischen Stuttgart und Zürich ist sich einig: Die Schienen­infrastruktur zwischen Stuttgart und Zürich muss zu einem leistungs­fähigen Korridor für den Personen- und Güterverkehr mit internationaler Bedeutung ausgebaut werden. Deswegen begrüße das grenz­überschreitende Wirtschafts­bündnis auch grundsätzlich die neuen Überlegungen zum Deutschlandtakt und die darin vorgesehenen Verbesserungen gegenüber den Planungen zum Bundes­verkehrswege­plan.

Doch gleichzeitig stellt Claudia Gläser, Präsidentin der IHK Nord­schwarz­wald, unmissverständlich klar: "Das Bundesverkehrsministerium und die Deutsche Bahn AG müssen nun schnellstmöglich den Fahrplan und die Infrastruktur aufeinander abstimmen. Viele – auch unangenehme – Fragen beispielsweise zu einzelnen Haltepunkten wie in Böblingen und Singen müssen schnellstmöglich beantwortet werden. Der Gesamtausbau darf nicht verschleppt bzw. gefährdet werden."
Die Wirtschaft ruft deshalb zu einem verbindlichen und regelmäßigen Format wie beispielsweise einer "Fortschrittskonferenz zum Ausbau der Schienenachse Stuttgart-Zürich" mit den neu gewählten Bundestagsabgeordneten zwischen Stuttgart und dem Bodensee auf. Sie seien die Vertreter des Bundes, der Bund sei Anteilseigner der Deutschen Bahn. Gemeinsam mit der Wirtschaft müsse es gelingen, den Ausbau mindestens einmal im Jahr mit allen relevanten Akteuren aus Deutschland und der Schweiz, mit klaren Verantwortlichkeiten und mit einem verbindlichen Zeitplan voranzutreiben.

Stimmen aus der Wirtschaft

"Die IHK Nordschwarzwald begrüßt den noch in diesem Jahr geplanten Ausbau der Gäubahn zwischen Horb und Neckarhausen", so Claudia Gläser, Präsidentin der IHK Nordschwarzwald. "Dabei sollte es aber nicht bleiben. Der weitere Ausbau der Gäubahn muss rasch in Angriff genommen werden."
"Bisher sind viele der ursprünglichen Planungen noch nicht einmal begonnen", so Birgit Hakenjos, Präsidentin der IHK Schwarzwald Baar-Heuberg. "Das weckt in Kombination mit neuen, unverbindlichen Überlegungen zum Deutschland­takt durchaus Zweifel, dass der Ausbau mit Ablauf des Bundesverkehrswegeplans im Jahr 2030 tatsächlich begonnen oder sogar abgeschlossen sein wird. Das können wir uns als grenz­über­schreitende Wirtschafts­region nicht leisten."

Hintergrundinformationen

Die Wirtschaft entlang der Schienen­achse Stuttgart-Zürich fordert den unverzüglichen Ausbau für den Personen- und Güterverkehr. Auf Initiative der Industrie- und Handels­kammer Schwarzwald-Baar-Heuberg haben sich deshalb im Juni 2019 insgesamt zwölf deutsche und schweizerische Verbände zu einem grenz­über­schreitenden Wirtschafts­bündnis zusammen­geschlossen.
Die Wirtschaft verspricht sich davon nicht nur eine bessere Anbindung an nationale und inter­nationale Verkehrs­wege. Der Ausbau ist auch dringend erforderlich, um das steigende Güter­aufkommen auf der Schiene abzuwickeln, um die Straßen zu entlasten und um einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Aktuelle Informationen für die Verkehrsbranche

18.03.2021 Regionale Fahrplankonferenz

Online-Anmeldung zur Konferenz

72. Regionale Fahrplankonferenz für die Region Nordschwarzwald am 18.3.2021, 9 – 12 Uhr, pandemiebedingt über MS Teams

Tagesordnung

TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Aktuelle Informationen zum Nahverkehr in Baden-Württemberg
TOP 3: Laufender Jahresfahrplan 2021
TOP 4: Jahresfahrplan 2022
  • Planungen Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)
  • Planungen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
  • Fahrplananträge für 2022
TOP 5: Vernetzung der Verkehrssysteme
a) Regionale ÖPNV-Angebote
b) Verschiedenes

Ziel der Konferenz

Ziel dieser Konferenz ist es, Verbesserungen beim regionalen Fahrplanangebot des Schienenpersonennahverkehrs zu diskutieren und umzusetzen. Die Konferenz wird von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) durchgeführt. Die NVBW ist eine landeseigene Tochtergesellschaft und bestellt den Schienenpersonennahverkehr für nahezu ganz Baden-Württemberg. Bei der Konferenz sind vor allem auch die Träger des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (Deutsche Bahn AG, der KVV Karlsruher Verkehrsverbund GmbH, der VPE Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH, die RAB Regionalverkehr Alb-Bodensee, Südwestdeutsche Verkehrs-Aktien-Gesellschaft (SWEG), Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), Abellio, Go Ahead, u.a.) anwesend, so dass mit den betroffenen Verkehrsträgern direkt diskutiert werden kann.
Auf Wunsch der NVBW hat die IHK Nordschwarzwald in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband auch dieses Mal die organisatorische Vorbereitung und Abwicklung der Fahrplankonferenz für die Region Nordschwarzwald übernommen. Fahrplananträge können formlos an die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Mail info@nvbw.de gerichtet werden.
Fahrverbote

NOx-Nachrüstsystem für Handwerker- und Lieferfahrzeuge zugelassen

NOx-Nachrüstsystem für Handwerker- und Lieferfahrzeuge zugelassen

Flensburg, 28.08.2019. Das Kraftfahrtbundesamt hat nach der Zulassung von drei Nachrüstsystemen für Diesel-Pkw nun auch erste Lösungen für leichte Nutzfahrzeuge genehmigt. Diese gelten für verschiedene Modelle der Marken Sprinter von Daimler sowie Transporter T5 und Crafter von Volkswagen.
Unternehmen können bis zum 30. September 2019 Anträge auf die Förderung der Nachrüstung ihrer Fahrzeuge stellen, sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen. Bezuschusst werden bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die vorherigen Förderrichtlinien für schwere, bzw. leichte Nutzfahrzeuge aus 2018 wurden mit Bekanntmachung der neuen Förderrichtlinie im Bundesgesetzblatt am 10.07.2019 abgelöst.

Nachgerüstete Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen

Mit den zugelassenen Nachrüstsystemen können leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen nachgerüstet werden und in Fahrverbotszonen einfahren. Neben den Systemen für Fahrzeuge von Daimler und Volkswagen haben Anbieter Nachrüstlösungen für weitere Modelle angekündigt. Das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht die jeweilige Betriebserlaubnis zeitnah nach Genehmigung. Die zugelassenen Systeme müssen eine Reduzierung der Stickoxidemissionen von bis zu 85 Prozent nachweisen. Von Fahrverboten sind diese Fahrzeuge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dann auszunehmen.

Förderung nur in Bereichen mit Grenzwertüberschreitung

Fördervoraussetzungen für die leichten Nutzfahrzeuge sind u. a., dass sich der Firmensitz in einer Stadt mit Grenzwertüberschreitung oder in einem ihr angrenzenden Landkreis befindet.

80% Zuschuss bis max. 4.000 Euro möglich

Es können Zuschüsse von maximal 3.000 Euro (unter 3,5 Tonnen) beziehungsweise 4.000 Euro (ab 3,5 Tonnen) gewährt werden. Bis zum 30. September 2019 können Unternehmen die Förderung beantragen. Informationen zu den Antragsunterlagen und alle weiteren Voraussetzungen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Quelle: DIHK, ergänzt
 
Verkehrswirtschaft

Automatisierte Beratung

Unsere automatisierte Beratung im Bereich Verkehr soll Ihnen - als Service Ihrer IHK - eine erste Vorabinformation geben und ersetzt keinesfalls die qualifizierte individuelle und persönliche Beratung durch die Verkehrsreferenten der IHK Nordschwarzwald. Obwohl die IHK-Selbschecks  mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Dieser Dienst wird künftig mit weiteren Beratungsabläufen erweitert.
Verkehrswirtschaft

Fahrplan­antrag zur Landes­fahr­plan­konfe­renz

Nichts ist so gut, als dass es nicht besser gemacht werden könnte.

Wollen Sie häufiger mit dem Zug fahren - nur fährt er nicht dahin, wo Sie hin wollen oder nicht dann, wann Sie fahren müssen? Verpassen Sie Anschlusszüge, weil die Übergänge zu kurz sind? Nichts ist so gut, als dass es nicht besser gemacht werden könnte.
Pforzheim, 04.03.2024. Wir bieten den Unternehmen die Möglichkeit, bei uns Verbesserungsvorschläge zum nächsten Jahresfahrplan einzureichen, die dann bei den Landesfahrplankonferenzen im März bzw. Oktober vortragen werden. Die IHK Nordschwarzwald vertritt die Interessen der regionalen Unternehmen bei der Landesfahrplankonferenz des Ministeriums für Umwelt-, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg.
Das Gremium kommt zweimal im Jahr zusammen, um gemeinsam unter der Führung des Ministeriums mit Verbänden und Vertretern der Deutschen Bahn AG den künftigen Fernverkehrsfahrplan (ICE, ICET, TGV, IC/EC, IRE) zu diskutieren. Für Ihre Vorschläge benutzen Sie bitte ausschließlich das vorbereitete Formular.

Fahrplanvorschläge und Verbesserungsvorschläge jetzt online einreichen

und senden uns diese bis zum 15. Februar bzw. 15. September eines Jeden Jahres mit dem o.gen. Online-Formular an uns.
Die IHK Nordschwarzwald behält sich vor, eingereichte Anträge nicht der Landesfahrplankonferenz vorzulegen. So werden Anträge die erst jüngst behandelt wurden oder nicht den Personenfernverkehr betreffen von der Konferenz nicht angenommen.
Schmuck und Uhren

KFZ-Sonderkennzeichen für Fahrzeuge der Schmuck- und Uhrenunternehmen - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenemigung von der Vorschrift § 47 FZV

01.01.2018. Erteilung einer Ausnahmegenemigung von der Vorschrift § 47 FZV beantragen: Fahrzeuge von Unternehmen der Schmuck- und Uhrenbranche mit Sitz in Pforzheim oder im Enzkreis, also mit Kfz-Kennzeichen „PF”, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Daher erteilt das Regierungspräsidium Karlsruhe Ausnahmegenehmigungen, um diesen Unternehmen Gelegenheit zu geben, ihre Fahrzeuge mit einem Kennzeichen einer anderen Kfz-Zulassungsstelle auszustatten.

Mögliche Kennzeichen

Pforzheim, 1.1.2018. Sie haben die Möglichkeit, Kennzeichen folgender Kfz-Zulassungsstellen auszuwählen:
  • "KA" Zulassungsstelle der Stadt Karlsruhe
  • "MA" Zulassungsstelle der Stadt Mannheim
  • "RA" Zulassungsstelle des Landratsamtes Rastatt
Da Ausnahmegenehmigungen nur für Unternehmen der Schmuck- und Uhrenbranche ausgestellt werden, benötigen Regierungspräsidium und betroffene Kfz-Zulassungsstellen eine Bestätigung, dass das Unternehmen dieser Branche angehört. Gerne übernimmt die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald diesen Service für ihre Mitgliedsunternehmen und stellt die gewünschten Bestätigungen aus.
Mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde folgender Ablauf des Antragsverfahrens vereinbart:
Unternehmen erhalten bei der Kammer ein
Das ausgefüllte Antragsformular wird an die Kammer zurückgesandt, zusammen mit einer Bestätigung über den Abschluss einer Reiselagerversicherung in Höhe von 50.000 – Euro (Bestätigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice). Die zuletzt genannte Bestätigung dient als Nachweis dafür, dass Uhren oder Schmuck mit diesem Mindestwert in Fahrzeugen mitgeführt werden.
Die Kammer sendet der gewünschten Kfz-Zulassungsstelle ein Fax, bestätigt die Zugehörigkeit des Unternehmens zur Schmuck- oder Uhrenbranche und kündigt die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges dort an.
Das Unternehmen kann daraufhin das Fahrzeug bei der gewünschten Zulassungsstelle zulassen. Hierbei sind die üblichen Unterlagen vorzulegen. Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, ist außerdem ein Auszug aus dem Handelsregister erforderlich (Kopie).
Der Vorgang wird nach der Zulassung von der Kfz-Zulassungsstelle an das Regierungspräsidium Karlsruhe gesandt, das im Nachhinein die Ausnahmegenehmigung ausstellt und dem Unternehmen zusammen mit dem Gebührenbescheid zusendet ( 50,00 Euro, Stand 03/2017 ).

Die Adressen der einzelnen Kfz-Zulassungsstellen

  • Stadt Karlsruhe
    Kfz-Zulassungsstelle
    Steinhäuser Str. 22
    76124 Karlsruhe
    Tel. 0721 133 3914
    Fax: 0721 1333919
  • Stadt Mannheim
    Kfz-Zulassungsstelle
    Friedrich-König-Str. 7
    68167 Mannheim
    Tel. 0621 2938538 oder 2938511
    Fax: 0621 2938505 oder 2938509
  • Landratsamt Rastatt
    Kfz-Zulassungsstelle
    Untere Wiesen 6
    76437 Rastatt
    Tel. 07222 3813220
    Fax: 07222 3813298
Umwelt und Energie

Das eForum Umwelt der IHK Nordschwarzwald

Aktuell informieren - miteinander diskutieren - voneinander lernen - über den Tellerrand hinausschauen!
Straßenverkehr

LKW-Ferienfahrverbot

 Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (ab 2,8 t zGG des Zugfahrzeugs) auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.
Das Bundesministerium für digitales und Verkehr (BMDV) hat auf seiner Internetseite weitergehende Informationen zu diesem Thema bereitgestellt (siehe externe Links). Dort sind auch die einzelnen Autobahnen und Bundesstraßen aufgeführt, die in der Ferienreisezeit vom 1.7. bis 31.8. an Samstagen unter das Fahrverbot fallen.
Berufskraftfahrer-Qualifikation

Liste der Schulungs­veran­stalter Berufs­kraftfahrer­qualifikation

Stand: 26.09.2023. Liste der Schulungsveranstalter für die Berufskraftfahrerqualifikation in der Region Nordschwarzwald. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In der Regel bieten die Veranstalter sowohl die „beschleunigte Grundqualifikation” als auch die Weiterbildung an. Ausnahmen werden beim jeweiligen Schulungsveranstalter vermerkt.
Berufskraftfahrerqualifikation

EU-Berufs­kraftfahrer­qualifikation - Bescheini­gungen für BBiG-Betriebe erforderlich

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ermöglicht Ausbildungsbetrieben, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufs­kraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 BKrFQG), sowie Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb durchführen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 BKrFQG), die Weiterbildung oder die beschleunigte Grundqualifikation (Pflichtlehr­gang für die Zulassung zur IHK-Prüfung) anzubieten. Dies ist ohne zusätzliche Anerkennung nach BKrFQG und BKrFQV möglich.

Bescheinigung durch die IHK

16.11.2019. Ausschließlich Betriebe, die die o. g. Berufsausbildung bzw. Umschulung durchführen, dürfen die Erleichterungen - Durchführung der Weiterbildung oder der beschleunigten Grundqualifikation ohne Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde – in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie die Vertreter der Länder möchten sichergestellt wissen, dass die Bedingungen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BKrFQG eingehalten werden (enge Auslegung). Daher hat das BMVBS die IHKs gebeten, den Ausbildungsbetrieben eine Bescheinigung auszustellen, durch die bestätigt wird, dass der jeweilige Betrieb eine Berufsausbildung Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb durchführt.

Anerkennung eines Ausbildungsbetriebes

Die Bescheinigung soll den Betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, auf Antrag ausgestellt werden. Die Anerkennung eines Ausbildungsbetriebes bleibt von der Ausstellung solch einer zusätzlichen Bescheinigung völlig unberührt. Gleiches gilt für Bildungseinrichtungen, die Umschulungen anbieten (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 BKrFQG). Die Schulung gem. BKrFQG darf nur im Rahmen der bestehenden Anerkennung gem. BBiG durchgeführt werden. Weicht der Betrieb von den Vorgaben gem. BBiG ab, ist eine Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde notwendig.

Muster der Bescheinigungen

finden Sie unter "Weitere Informationen". Diese IHK-Bescheinigung gibt den Fahrerlaubnisbehörden, die auf Grund der von den Betrieben ausgestellten Bescheinigungen über die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung einen Eintrag in den Führerschein des Fahrers vornehmen sollen, Aufschluss darüber, ob der Betrieb zur Ausbildung gem. BKrFQG berechtigt war. Mit dieser Bescheinigung werden auch Nachfragen bei den IHKs vermieden. Die Bescheinigungen erhalten nur Betriebe, die die Ausbildung tatsächlich durchführen. Eine ausschließliche Anerkennung gem. BBiG reicht nicht aus. Hervorzuheben ist ferner, dass geeignete Räumlichkeiten vorhanden sein müssen, um den Unterricht beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden) bzw. Weiterbildung (35 Stunden) durchführen zu können. Schulungen außerhalb des anerkannten Ausbildungsortes in externen Räumlichkeiten (z.B. Inhouse-Schulungen in Firmen oder Schulungen in Tagungshotels) sind von der Privilegierung nach dem BKrFQG, Schulungen ohne gesonderte Anerkennung durchführen zu dürfen, nicht erfasst. Unternehmen, die dieses beabsichtigen, benötigen eine Anerkennung nach BKrFQG und BKrFQV.
Berufskraftfahrer-Qualifikation

Neue Orientierungs­rahmen für Prüfungen nach Berufs­kraftfahrer­qualifikations­gesetz

Gegenstand der Prüfungen für angehende Lkw- und Busfahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sind die in der Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) genannten Kenntnisbereiche.
Die Industrie- und Handelskammern haben auf Basis dieser Kenntnisbereiche zwei neue Orientierungsrahmen (2021) für die theoretischen Grundqualifikationsprüfungen für die Personen- und die Güterverkehrsprüfungen entwickelt. Damit ist es Prüfungsteilnehmern und Ausbildungsstätten zur Vorbereitung auf die Prüfung noch besser als bislang möglich, sich auf die Inhalte der IHK-Prüfungen einzustellen.
Die Orientierungsrahmen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Außerdem finden Sie unter der Rubrik "Externe Links" den Link zum Merkblatt der IHK Stuttgart zur Berufskraftfahrer-Qualifikation mit zahlreichen weiterführenden Informationen.
Existenzgründung im Verkehrsgewerbe

Fachkunde­prüfung für Güter­kraftverkehrs­unternehmer

Stand der Information: 1.1.2021. Das Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen.
Die weiteren Nachweismöglichkeiten sind in dem
beschrieben. Zuständig für Prüfungsbewerber aus der Region Nordschwarzwald (Stadt Pforzheim, Landkreise Calw, Enzkreis und Freudenstadt) ist die
Existenzgründung im Verkehrsgewerbe

Existenzgründung im Güterkraftverkehr

Wer eine  Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde benötigt

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre. 

Gemeinschaftslizenz

Pforzheim, 22.02.2017. Für Verkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), das heißt Norwegen, Island und Lichtenstein wird eine so genannte Gemeinschaftslizenz benötigt. Diese kann auch für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehre). Verkehre in und aus der Schweiz (keine Kabotage) können ebenfalls mit der Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden.

Bilaterale Genehmigungen

Verkehre mit nicht zur EU/zum EWR gehörenden Drittstaaten können unter anderem durch Einsatz der Erlaubnis (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit so genannte bilateralen Genehmigungen (für den Streckenanteil in den Drittstaaten) durchgeführt werden.
zu den Themen Verkehrsbehörden, den Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung und der Versicherungspflicht.
Existenzgründung im Verkehrsgewerbe

Merkblatt Fachkunde­prüfung für Taxen- und Mietwagen­unter­nehmer

Merkblatt.
Stand: 20.09.2023
Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen. Die weiteren Nachweismöglichkeiten sind in dem
beschrieben.
Zuständig für Prüfungsbewerber aus der Region Nordschwarzwald (Stadt Pforzheim, Landkreise Calw, Enzkreis und Freudenstadt) ist die IHK Karlsruhe.
LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW

Gewerbliche und private Güterbeförderungen

Für gewerbliche und private Güterbeförderungen gilt gemäß § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) und Lkw mit Anhänger (ab 2,8 t zGG des Zugfahrzeugs, siehe unten) an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr. Das Fahrverbot soll einerseits den Verkehrsfluss auf den Straßen, die an den betroffenen Tagen vermehrt durch allgemeinen Personen- und Ausflugsverkehr belastet sind, verbessern und andererseits dem Umweltschutz durch geringere Lärm- und Abgasemissionen dienen.
Für Unklarheit und vermeidbare Bußgeldbescheide sorgt die Definition des Begriffes "Lkw". Dieser Begriff wird in der StVO nicht bestimmt, weshalb im Rahmen des Sonn- und Feiertagfahrverbots auf die Definition in § 4 Absatz 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zurückgegriffen wird. Dananch sind Lkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung und Bauart zur Beförderung von Gütern, die nicht der Funktion des Fahrzeugs dienen, bestimmt sind. Die Gewichtsgrenze, ab der ein Fahrzeug im Sinne des § 30 Absatz 3 der StVO als Lkw gilt, liegt bei 2,8 t zGG.
Folglich fallen Fahrzeuge über 2,8 t zGG, sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren sind dabei irrelevant.

Ausnahmen

Allerdings sind vom Gesetzgeber auch Ausnahmen festgelegt worden. Diese betreffen vor allem den kombinierten Verkehr und die Beförderung verderblicher Güter (hauptsächlich Lebensmittel, aber auch Presseerzeugnisse).
Grundsätzlich ausgenommen sind:
  • Allein fahrende Sattelzugmaschinen,
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt,
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- oder Fernsehübertragungsfahrzeuge) und
  • selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Bagger, Autokräne, Mähdrescher)
Darüber hinaus sind folgende Transporte ausgenommen:
  • Der kombinierte Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 (Strecken-) Kilometern. Die Kilometerbegrenzung gilt nicht für das Ferienfahrverbot;
  • Der kombinierte Verkehr (Binnen-)Schiff/Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafens (An- oder Abfuhr). Diese Kilometerbegrenzung gilt auch für das Ferienfahrverbot;
  • Der Transport von:
    • frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    • frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    • frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    • leicht verderblichem Obst und Gemüse;
  • Leerfahrten, die im Zusammenhang mit der Beförderung leicht verderblicher oder frischer Lebensmittel stehen. Ein schriftlicher Nachweis - Lieferschein, Frachtbrief o. ä.- über die Bezeichnung des Gutes sollte mitgeführt werden.

Ausnahmegenehmigung bzw. eine Dauerausnahmegenehmigung

Neben diesen Tatbeständen gibt es auch weitere Transporte, für die eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Zuständig sind die unteren Verkehrsbehörden. Im Falle einer Dauerausnahmegenehmigung holt die Verkehrsbehörde eine Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit bei der Industrie- und Handelskammer ein. Unter welchen Bedingungen eine (Dauer-)Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, ist in § 46 Abs. 1 Nr. 7 der Verwaltungsvorschriften zur StVO geregelt. Unter der Rubrik "Downloads" finden Sie eine Übersicht der dort vorgenommenen Reglementierungen. Wichtig ist, dass allein wirtschaftliche Gründe die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung niemals rechtfertigen können.
In § 30 Absatz 4 StVO sind die betroffenen Feiertage genannt, an denen das Fahrverbot einzuhalten ist. Dies sind:
  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  • Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.
Keine Fahrverbote gelten an Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt und am Buß- und Bettag. Für den Reformationstag gilt eine Transitgenehmigung für Verkehre aus und nach Berlin.

Achtung: Regelung ist nicht bundeseinheitlich

Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Regelung nicht bundeseinheitlich ist: An Fronleichnam, am Reformationstag und an Allerheiligen gelten die Verbote nur in einzelnen Bundesländern. Eine einheitliche Regelung wäre äußerst wünschenswert und aus volks- und betriebswirtschaftlichen Gründen längst überfällig. Durch die Umfahrung der betroffenen Bundesländer oder die Unterbrechung der Transporte ensteht ein zusätzlicher Schaden für die Umwelt und die wirtschaftlliche Entwicklung.
Wir danken der IHK Region Stuttgart für die Überlassung und freundliche Genehmigung zur Wiedergabe.